Genossenrat
Edgar Schättin
Genossenratspräsident
Der Genossenrat wird durch die Genossengemeinde aus dem Kreis der Stimmberechtigten auf je vier Jahre gewählt. Er ist das vollziehende Organ der Genossame.
Der Geschäftsprüfungskommission prüft Rechnung und Voranschlag sowie die Tätigkeit des Genossenrates.
Genossenrat
Genossenratspräsident
Genossenrat
Ressort Wald, Vize-Präsident
Genossenrat
Finanzverwalterin
Genossenrat
Bau, Vermietung, Bootsplätze
Genossenrat
Ressort Landwirtschaft
Genossenrat
Genossenschreiber
GPK
Geschäftsprüfungskommission
GPK
Geschäftsprüfungskommission
GPK
Geschäftsprüfungskommission
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail oder besuchen Sie unsere Verwaltung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.