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Genossenrat

Der Genossenrat wird durch die Genossengemeinde aus dem Kreis der Stimmberechtigten auf je vier Jahre gewählt. Er ist das vollziehende Organ der Genossame.

Der Geschäftsprüfungskommission prüft Rechnung und Voranschlag sowie die Tätigkeit des Genossenrates.

Genossenrat und
Geschäftsprüfungskommission

Mitglieder Genossenrat

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